05. November 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine kinderpornografische Datei auf einer Internetplattform geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die gegenständlichen Vorwürfe der Verbreitung eines kinderpornografischen Inhalts in Zweifel ziehen und darlegen, dass eine Meldung aus einem Cybertipline Report ohne das Auffinden von inkriminierten Dateien nicht ausreichend für einen hinreichenden Tatverdacht ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.