16. November 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Waffen

Ergebnis: 2 Jahre Jugendstrafe zur Bewährung

Wo? Amtsgericht Schwarzenbek

 

Nach einer Hausdurchsuchung, bei der die Polizei mehrere Kilo Marihuana und ein Messer im Kinderzimmer des Mandanten im Keller fanden, wurde der heranwachsende Mandant in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungsbehörden haben den Mandanten seit längerem abgehört und observiert. Die Beweislage war erdrückend. Ziel war es zum Einen, dass trotzdem der Mandant bei den letzten Taten bereits über 21 Jahre alt war, noch Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen und zum Anderen, dem Mandanten durch eine Therapie noch eine 2. Chance in Freiheit zu geben, um ein vollständiges Abrutschen in Haft zu vermeiden. Während die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer 3 Jahre 6 Monate Jugendstrafe „aus erzieherischen Gründen“ beantragte, diese aber nicht erklärte, konnte sich die Verteidigung durchsetzen und erreichte eine Jugendstrafe von 2 Jahren, die mit einer Therpieauflage zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mandant konnte vor Weihnachten dann zurück in seine Familie entlassen werden.