Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: § 153a Abs. 2 StPO
Wo? AG Norderstedt
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Verfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte verteidigt. Sie konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass besondere Umstände vorlagen, so dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wurde. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.