24. Januar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte

Ergebnis: § 153a  Abs. 2 StPO

Wo? AG Norderstedt

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Verfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte verteidigt. Sie konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass besondere Umstände vorlagen, so dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wurde. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.