05. Juni 2023 | Defensio-Fälle

Artikel bei IKEA nicht gescannt?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, bei einem Einkauf bei Ikea mehrere Artikel an einer Selbstbedienungskasse nicht gescannt zu haben. Ein Artikel sei „umgelabelt“ gewesen.   

Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugen.