Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, bei einem Einkauf bei Ikea mehrere Artikel an einer Selbstbedienungskasse nicht gescannt zu haben. Ein Artikel sei „umgelabelt“ gewesen.
Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugen.