Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verdachts der Beleidigung und des Hausfriedensbruchs
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln
Unser heranwachsender Mandant sah sich einem Strafverfahren wegen des Verdachts einer Beleidigung sowie eines Hausfriedensbruchs ausgesetzt. Er soll sich trotz eines bestehenden Hausverbots in einer Gastwirtschaft aufgehalten haben und dort einen Angestellten beleidigt haben, als dieser ihn aufgefordert habe zu gehen. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht vorlag. Es fehlte an dem erforderlichen Strafantrag. Kein anderer Zeuge außer dem Anzeigenerstatter wollte eine Beleidigung wahrgenommen haben. Selbst bei Wahrunterstellung der Vorwürfe wäre das Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg einzustellen gewesen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.