Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Flensburg
Das kam uns spanisch vor…
Hintergrund des Ermittlungsverfahrens gegen unseren Mandanten war ein Rechtshilfeersuchen aus Spanien. Dort hatten Erziehungsberechtigte Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil der Nutzer einer deutschen Telefonnummer von ihrem minderjährigen Sohn gegen Bezahlung Nacktbilder angefordert habe. Das Kind lud erwachsenenpornografische Dateien von einer frei zugänglichen Internetseite herunter und bearbeitete sie so, dass sie nach Aufnahmen seines eigenen Körpers aussahen. Da das Ausgangsmaterial somit nicht jugendpornografischer Natur war, schied eine vollendete Strafbarkeit ohnehin aus; der Versuch des Erwerbs und Besitzes war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafbar. Davon abgesehen zeigte Strafverteidigerin Franziska Mayer auf, wie lückenhaft und widersprüchlich die spanischen Vorermittlungen waren und wie kreativ die deutschen Ermittler Informationen ergänzt haben: weder wurden Social-Media-Accounts oder PayPal-Transaktionen überprüft noch hielt man es für nötig, sich mit den vermeintlichen „Zahlendrehern“ in den Protokollen, die erst den Verdacht auf unseren Mandanten lenkten, auseinanderzusetzen. Das Verfahren wurde antragsgemäß wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt.