Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Strafvereitelung im Amt
Ergebnis: Einstellung
Staatsanwaltschaft Hannover
Der Mandantin, einer Polizistin, wurde Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Sie soll ein Strafverfahren nicht eingeleitet haben, obgleich eine Strafanzeige vorgelegen habe und sie zur Einleitung des Strafverfahrens verpflichtet gewesen sei. In einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass es einerseits an der Feststellung einer verfolgbaren Straftat zu Lasten des Anzeigeerstatters sowie andererseits an einem nachweisbaren Vorsatz der Mandantin, eine solche zu vereiteln, gefehlt hat. Diese Argumente konnten die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren einzustellen.