31. März 2022 | Defensio-Fälle

Der nichtige Jagdpachtvertrag

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserem Mandanten wurde Betrug vorgeworfen. Er habe einen Unterpachtvertrag zur Eigenjagd abgeschlossen, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass er seinem Vertragspartner das uneingeschränkte Jagdausübungsrecht gar nicht würde gewähren können. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht darlegen, dass bereits keine Täuschungshandlung vorlag. Dem Mandanten sei nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Tat Kenntnis davon gehabt hatte, dass das Jagdausübungsrecht gar nicht mehr gewähren konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.