von: Rechtsreferendarin Treumann
HT Defensio ist eine hochspezialisierte Strafverteidigungskanzlei, die Beschuldigten in allen Bereichen des Strafverfahrens zur Seite steht. Doch wie läuft ein Strafverfahren überhaupt ab? Dies wird in diesem Beitrag erläutert.
Aufbau des Strafverfahrens
Das Strafverfahren lässt sich grundsätzlich in drei Bereiche aufteilen
- Ermittlungsverfahren
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
Ermittlungsverfahren
Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein sog. Anfangsverdacht nötig. Ein solcher liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Einen Anfangsverdacht braucht man übrigens zum Beispiel auch für eine Durchsuchung beim Beschuldigten und für die Beschlagnahme und Sicherstellung von Beweismitteln. Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft, sie führt also die Ermittlungen. Die Polizei ist bei den Ermittlungen Helferin der Staatsanwaltschaft. In der Praxis handelt die Polizei leider häufig ohne staatsanwaltliche Kontrolle.
Nach dem Ende des Ermittlungsverfahrens ist Voraussetzung für die Erhebung einer Anklage vor einem Strafgericht ein hinreichender Tatverdacht. Dieser liegt vor, wenn nach den Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als ein Freispruch. Konnte sich im Ermittlungsverfahren der Anfangsverdacht nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärten, so ist das Verfahren mangels Tatverdacht einzustellen:
Weitere Einstellungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren:
- Einstellung wegen Geringe der Schuld
- Einstellung mit Auflage (z.B Geldzahlung)
Zwischenverfahren
Das Zwischenverfahren beginnt mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft bei Gericht. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob er einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und ob es das Hauptverfahren eröffnen und eine Hauptverhandlung durchführen will.
Hauptverfahren
Entscheidet das Gericht, dass ein hinreichender Tatverdacht und weitere Verfahrensvoraussetzungen vorliegen, so eröffnet es das Hauptverfahren und es kommt zum Gerichtsprozess. Doch wonach entscheidet sich eigentlich, welcher Richter in einem Prozess entscheidet? Dies wird in einem gesonderten Blogbeitrag erläutert: siehe hier.
Im Prozess werden Zeugen vernommen, ggf. Sachverständigen und es werden Beweismittel in Augenschein genommen. Der Angeklagte hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern, er hat aber auch weiterhin das Recht zu Schweigen. Er hat zudem das letzte Wort. Das bedeutet, dass er nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Plädoyers abschließend zur Sache äußern darf. Unter bestimmten Umständen ist es auch im Hauptverfahren möglich, das Verfahren wegen Geringe der Schuld oder gegen Auflage einzustellen.
Ansonsten endet der Prozess durch Verkündung des Urteils. Der Angeklagte wird durch dieses entweder von dem Vorwurf freigesprochen oder er wird verurteilt. Legt weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte ein Rechtsmittel gegen das Urteil ein, so wird dieses rechtskräftig. Wird das Hauptverfahren durch die Verurteilung des Angeklagten beendet, so schließt sich an dieses die Strafvollstreckung an.