von Lisa Maslanka | 12. August 2021 | Defensio

Wonach bestimmt es sich, wer der Richter oder die Richterin in einem Strafverfahren wird? Was passiert, wenn man dagegen verstößt?

richter-im-strafverfahren

von: Rechtsreferendarin Treumann

 

In Deutschland gibt es das Recht auf einen gesetzlichen Richter. Es handelt sich um ein Justizgrundrecht, das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) und § 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verankert wird. Das Recht auf einen gesetzlichen Richter bedeutet, dass der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, dass von vornherein bereits festgelegt ist, welches Gericht und welcher Richter/welche Richterin für das Strafverfahren zuständig ist und diese Zuständigkeit auch im Nachhinein überprüft werden kann. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass das zur Entscheidung berufene Gericht nach abstrakten Regeln – ohne Ansehen der Person der oder des Angeklagten – bestimmt wird.

 

Zuständigkeit des Gerichts

Welches Gericht und welcher Spruchkörper jeweils mit der Entscheidung über ein Strafverfahren befasst ist, richtet sich nach einem Gesetz.  

Ein Strafrichter ist zuständig, wenn ein Vergehen vorliegt und eine Geldstrafe oder maximal Freiheitsstraße bis zu zwei Jahren erwartet wird. Das Schöffengericht bei Verbrechen zuständig und wenn eine Strafe bis zu maximal vier Jahren Freiheitsstrafe erwartet wird. Strafverfahren die eine höhere Straferwartung als vier Jahre haben, sowie bei Katalogstraftaten (z.B Mord, Körperverletzung mit Todesfolge) landen vor dem Landgericht

 

Zuständigkeit des Richters

Welche Richterin oder Richter dann innerhalb des zuständigen Gerichtsbezirks die einzelne Rechtssache bearbeitet und über diese zu entscheiden hat, bestimmt ein Geschäftsverteilungsplan, der vor Anfang jeden Jahres durch das Präsidium aufgestellt wird.

 

Absoluter Revisionsgrund bei Verstoß

Sollte ein anderer Richter tätig werden, als es eigentlich nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehen war, so wurde der Angeklagte seinem gesetzlichen Richter entzogen. Ein solcher Verstoß stellt ein Verfahrenshindernis oder einen absoluten Revisionsgrund dar. 

Übrigens: Auch Schöffen sind von dem Recht auf einen gesetzlichen Richter umfasst. Das bedeutet, auch wenn hier ein Verstoß stattfindet und ein anderer Schöffe als vorher festgesetzt war entscheidet, stellt dies einen absoluten Revisionsgrund dar und das Urteil wird aufgehoben.