Vorladung als Beschuldigter von der Polizei –
Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Defensio Strafverteidiger – vorurteilsfrei und kompetent an Ihrer Seite
Schnell zum Inhalt:
Plötzlich liegt der Umschlag im Briefkasten. Eine Vorladung als Beschuldigter erhalten täglich schuldige, wie auch unschuldige Personen. Doch was genau passiert in diesem Schritt des Ermittlungsverfahrens? Welche Rechte und Pflichten haben Sie? Welche Fehler sollten Sie vermieden?
Was ist eine Vorladung als Beschuldigter?
Eine Vorladung als Beschuldigter ist eine offizielle Einladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu einem Verhör oder einer Aussage. Sie erfolgt im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens, wenn die Behörden der Meinung sind, dass eine Straftat begangen wurde und sie versuchen, den Sachverhalt zu klären.
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Nun hängt der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens häufig von der richtigen Reaktion ab. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann jeder eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Sie sollten für diesen Fall Ihre Rechte kennen.
Sie fragen sich: Muss man zu einer Vorladung erscheinen? Grundsätzlich ist die Antwort – und unsere Empfehlung – nein! Mit einer Vorladung als Beschuldigter ohne Anwalt umzugehen, ist oft verheerend.
Kontaktieren Sie uns. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Ob unschuldig oder nicht: Mit uns gehen Sie sicher, dass Ihnen keine unnötigen Fehler innerhalb des Verfahrens unterlaufen.
„Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten.“
Ist eine Vorladung eine Anzeige?
Ein Beschuldigter ist niemals verpflichtet, einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Folge zu leisten. Die Bezeichnung „Einladung als Beschuldigter“ wäre tatsächlich passender.
Übrigens: Eine Vorladung ist nicht zwingend an eine Anzeige gebunden. Sie kann durch Eigeninitiative der Polizei oder aufgrund anderer Informationen, ausgelöst werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorladung und einer Anzeige? Hier hilft ein direkter Vergleich:
| Vorladung als Beschuldigter | Anzeige |
---|---|---|
Definition | Formelle Einladung als Beschuldigter zu einem Verhör oder zur Aussage zu erscheinen | Meldung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine mutmaßliche Straftat |
Initiiert durch | Ermittlungsbehörden laden i.d.R. den Beschuldigten ein | Jeder Bürger kann eine Anzeige erstetten |
Ziel | Sachverhalt durch die Befragung des Beschuldigten klären | Ermittlungsbehörden machen auf eine Straftat aufmerksam |
Den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag erklären wir im Beitrag zum Thema.
Vorladung als Beschuldigter – was tun?
„Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten“, sagt Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig von HT-Defensio. Denn als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, kann Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden – auch nicht bei unentschuldigtem Fernbleiben.
Dennoch erwecken ermittelnde Beamte oft den Eindruck, dass ein Erscheinen erforderlich ist. Der Satz „Im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes“ in der Vorladung verstärkt diesen Irrglauben. Tatsächlich sind Sie nicht zu einer Absage oder der Angabe eines Grundes verpflichtet.
Wir raten Ihnen: Kommunizieren Sie nicht mit der Polizei. Mandatieren Sie HT-Defensio, übernehmen wir für Sie die Gespräche mit den Behörden. Wir sagen den Termin zur Vorladung für Sie ab.
Vorladung als Beschuldigter erhalten? 6 Gründe nicht auszusagen
Die Gründe, die gegen eine Aussage sprechen – auch wenn Sie unschuldig sind – sind u. a. die folgenden:
- Ihr Schweigen darf und wird niemals gegen Sie gewertet. Alles was Sie sagen schon.
- Die Absage einer Vorladung hindert Sie nicht an einer Aussage. Sie können Ihre Aussage auch nach Akteneinsicht und schriftlich machen, wenn das sinnvoll ist.
- Alles, was Sie sagen, unterliegt später der freien Würdigung durch Staatsanwaltschaft und Gericht. Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass das Gericht frei nach eigener Überzeugung entscheidet, ob eine Tatsachenbehauptung wahr ist oder nicht.
- Zum Zeitpunkt der Vorladung als Beschuldigter besteht ein Informationsgefälle. Sie wissen nicht genau, was Ihnen vorgeworfen wird und können daher auch ungewollt etwas Belastendes sagen.
- Mit einem einzigen ungünstigen Satz können Sie Verteidigungschancen zerstören, einen Sachverhalt falsch darstellen oder Dinge zugeben, die nicht bewiesen sind.
- Ermittler können befangen sein. Oft sind Vernehmungsbeamte bereits davon überzeugt, dass Sie der Täter sind. Der Ermittler kann einen nachteiligen Eindrucksvermerk anfertigen, auf den Sie keinen Einfluss haben.
Vorladung als Beschuldigter, obwohl unschuldig – was tun?
Nicht auch, sondern gerade als Unschuldiger sollten Sie den Termin absagen.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln zwar offiziell objektiv, doch in der Praxis legen sich Ermittler oft vorschnell auf einen vermeintlichen Täter fest, wenn die Indizienlage auf den ersten Blick eindeutig erscheint. Schon eine unbedachte Aussage während einer Vorladung kann den Verdacht ungewollt erhärten und Ihre Verteidigungschancen erheblich schmälern.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Vor allem bei unschuldigen Mandanten erlebe ich häufig den Drang, den Sachverhalt aufklären zu wollen. Dies sollten Sie nicht auf eigene Faust tun. Oftmals ergibt sich aus der Ermittlungsakte gar kein hinreichender Tatverdacht, sodass das Verfahren mit einem schriftlichen Antrag zur Einstellung gebracht werden kann und das ohne das Wagnis einer Einlassung.“
Wirkt es verdächtig, wenn ich der Vorladung als Beschuldigter nicht nachkomme?
Nein, es wirkt nicht verdächtig, wenn Sie einer Vorladung nicht nachkommen – Schweigen darf Ihnen niemals nachteilig ausgelegt werden. Entscheidungen über Anklage oder Einstellung trifft allein die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Zudem sind Aussagen in Vernehmungsprotokollen häufig fehlerhaft oder verzerrt. Nach Akteneinsicht kann Ihr Anwalt beurteilen, ob eine schriftliche Einlassung sinnvoll ist, und diese mit Ihnen vorbereiten.
Vorladung als Zeuge? Anwalt kontaktieren!
Wenn Sie als Zeuge vorgeladen sind, ist Vorsicht geboten. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, vor Staatsanwaltschaft oder Gericht auszusagen. Seit 2017 kann die Polizei, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, Zeugen zwingen zu erscheinen.
Nicht zur Wahrnehmung der Vorladung gezwungen werden können etwa bestimmte Verwandte des Beschuldigten (§ 52 StPO) oder Personen, die sich mit einer Aussage selbst oder einen Angehörigen belasten müssten (§ 55 StPO).
Im Zweifel sollten Sie auch als Zeuge in jedem Falle den Rat eines Rechtsanwalts zu Rate ziehen, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten haben: Nicht selten werden Zeugen nach ihrer Aussage in einem Strafverfahren als Beschuldigte geführt.
Wenn Sie eine Zeugenvorladung von der Polizei erhalten haben:
Kontaktieren Sie sofort die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und Christian Albrecht für einen persönlichen und unkomplizierten Termin bundesweit.
Lesen Sie mehr zum Thema Falschaussagen in unserem Beitrag zum Thema.
Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter: Aussage & Vernehmung
Wird man zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter geladen, bedeutet das, dass die Polizei im Rahmen der Ermittlungen den Sachverhalt aufklären möchte. Auch wenn Sie eine Aussage machen wollen, unser Rat lautet immer: Sprechen Sie zuerst mit einem Fachanwalt und nicht mit der Polizei. Ihr Anwalt übernimmt die weitere Kommunikation mit den Behörden. So stellen Sie sicher, dass unbeachtete Aussagen im späteren Verlauf des Verfahrens nicht gegen Sie verwendet werden.
Wann ist eine Aussage sinnvoll?
Unter Umständen kann es angebracht sein, als Beschuldigter eine Aussage zu machen (juristisch ausgedrückt „sich einlassen“). Ob eine Einlassung ratsam ist, kann jedoch erst beurteilt werden, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse bekannt sind. Diese Ergebnisse erhalten Sie, indem ein versierter Strafverteidiger die Ermittlungsakte überprüft hat.
Denn grundsätzlich gilt: Nur ein Rechtsanwalt kann uneingeschränkte Einsicht in die Ermittlungsunterlagen erhalten.
Ablauf der Vernehmung durch die Polizei
Sie haben sich mit ihrem Anwalt beraten und für eine Aussage entschieden? Dann wird die Polizei oder Staatsanwaltschaft sie vernehmen. Der Ablauf einer Vernehmung folgt einem festgelegten Verfahren:
- Der Beschuldigte wird über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt, dazu gehört auch das Recht, zu schweigen, sowie das Zeugnisverweigerungsrecht.
- Die Befragung zu den Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden, beginnt. Dabei kann es um die Straftat selbst sowie um Umstände und den Sachverhalt gehen, die mit der Tat in Verbindung stehen. In der Regel wird die Vernehmung durch einen Polizisten oder einen Staatsanwalt durchgeführt, je nach dem Stadium des Ermittlungsverfahrens.
Die Vernehmung wird protokolliert. Der Beschuldigte hat das Recht, dieses Protokoll vor der Unterzeichnung einzusehen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, falls Fehler oder Unklarheiten bestehen.
Die Ermittlungsbehörden ermitteln folglich den Sachverhalt, indem sie die Aussagen des Beschuldigten mit anderen Beweismitteln und Zeugen abgleichen. Das Ziel ist es, herauszufinden, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde und wer dafür verantwortlich ist.
Lesen Sie mehr zum Ablauf des Strafverfahrens in unserem Beitrag.
Rechte und Pflichten während der Vernehmung
Während der Vernehmung hat der Beschuldigte bestimmte Rechte und Pflichten:
- Recht zu schweigen: Niemand muss eine Selbstbelastung riskieren, auch nicht während einer Vernehmung. Das Schweigen kann sich nicht negativ auswirken. Der Beschuldigte darf sich auch entscheiden, zu bestimmten Fragen keine Antwort zu geben.
- Recht auf einen Anwalt: Der Beschuldigte hat das Recht, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der ihn während der Vernehmung beraten kann. Der Anwalt kann sicherstellen, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt bleiben.
- Pflicht zur Wahrheit: Der Beschuldigte muss nur dann die Wahrheit sagen, wenn er sich nicht selbst belastet. Lügen können zu negativen Konsequenzen führen.
- Protokollrecht: Der Beschuldigte kann das Protokoll der Vernehmung einsehen und gegebenenfalls korrigieren, bevor er unterschreibt.
Sie sehen, warum der Beistand eines versierten Fachanwaltes vor und ggf. während der Vernehmung Sinn ergibt.
Lassen Sie sich von HT-Defensio vertreten
Lassen Sie sich im Falle einer Vorladung als Beschuldigter von HT-Defensio vertreten! Der Vorwurf einer Straftat und ein Ermittlungsverfahren bedeuten für viele Beschuldigte einen Ausnahmezustand. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein erfahrenes Team stehen Ihnen kompetent zur Seite. Neben ihrer langjährigen Praxis sind viele unserer Strafverteidiger auch als Dozenten und Fachautoren tätig. Dr. Hennig unterrichtet seit 2010 angehende Juristen im Strafrecht, was unser Team mit aktuellem Fachwissen und strategischer Erfahrung stärkt.
Informieren Sie sich über die Kosten der Strafverteidigung und planen Sie Ihre nächsten Schritte bei der Vorladung als Beschuldigter.
Durch fundierte Anträge konnten wir bereits zahlreiche Verfahren einstellen lassen – oft ohne Einlassung, selbst bei scheinbar aussichtslosen Fällen. Verzichten Sie auf vorschnelle Aussagen und bewahren Sie Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Fachanwälte Dr. Hennig und Christian Albrecht unterstützen Sie von Beginn an: Vom Absagen des Vorladungstermins bis zur weiteren Verteidigung. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt einer Vorladung – ob Sie schuldig oder unschuldig sind.
Wir können noch am selben Tag den Vorladungstermin bei der Polizei absagen. Und kümmern uns danach mit Ihnen um alles Weitere.
Wenn Sie eine Beschuldigtenvorladung von der Polizei erhalten haben:
Kontaktieren Sie sofort die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und Christian Albrecht für einen persönlichen und unkomplizierten Termin bundesweit.
Für den Beschuldigten ist der Vorwurf einer Straftat und ein Ermittlungsverfahren oft ein absoluter Ausnahmezustand. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team stehen an Ihrer Seite. Als Fachanwälte für Strafrecht wissen wir was zu tun ist. Alle Strafverteidiger unseren Teams sind nicht nur in der Praxis erfahren; die meisten von uns sind auch als Strafrechtsdozenten und Fachautoren tätig. Dr. Hennig ist unter anderem FAO-Dozent, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte für Strafrecht. Seit 2010 unterrichtet er angehende Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte im Straf- und Strafprozessrecht. Das damit verbundene Präsenzwissen und die Vertrautheit mit der aktuellen Rechtsprechung unserer Verteidiger sichert einen Wissensvorsprung, der sich in jedem Mandat auszahlt.
Warum ist es nicht sinnvoll als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen? Auch nicht, wenn man unschuldig ist:
- Schweigen ist Gold: Ein Schweigen darf und wird niemals gegen Sie gewertet. Alles was Sie sagen schon.
- Es ist nichts zu spät, sondern höchstens zu früh: Eine Aussage kann nach Akteneinsicht abgestimmt und schriftlich immer noch gemacht werden, wenn das sinnvoll ist
- Freie Würdigung: Alles was Sie sagen unterliegt später der freien Würdigung durch Staatsanwaltschaft und Gericht. Der Polizist entscheidet nicht.
- Informationsgefälle: Sie wissen nicht genau, mit welchen Vorwürfen Sie konfrontiert werden
- Voreingenommenheit des Ermittlers: Vielfach ist der Vernehmungsbeamte geschult und bereits davon überzeugt, dass Sie der Täter sind.
- Falsche Protokollierung: Alles was Sie sagen, kann anders protokolliert werden als sie es meinen.
- Ein falscher Satz: Mit nur einem ungünstigen Satz können Sie Verteidigungschancen zerstören, sich in einen Tatbestand „hineinreden“ oder nicht Erwiesenes einräumen
- Eindrucksvermerk: Der Ermittler kann einen ungünstigen Eindrucksvermerk verfassen, auf den Sie keinen Einfluss haben
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, zögern Sie daher nicht, sich an Dr. Hennig und sein Team zu wenden. Er kann Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs eine grobe Einschätzung geben und Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten. Erst dann kann gemeinsam entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll oder notwendig ist. Weiterhin können wir für Sie den Termin zur Vorladung als Beschuldigter absagen.
In vielen Fällen konnten Verfahren zu diesem Zeitpunkt durch umfangreiche, schriftliche Anträge, idealerweise ohne eine Einlassung, zur Einstellung gebracht werden, obwohl die Lage für die Beschuldigten auf den ersten Blick aussichtslos schien. Gedanken unserer Mandanten wie „Was soll ich denn nun noch leugnen, es ist doch eh alles eindeutig!“ haben sich oftmals nicht bestätigt.
Durch eine vorschnelle Aussage auf eigene Faust werden die Chancen auf eine Einstellung in aller Regel drastisch reduziert. Kontaktieren Sie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht daher unbedingt sofort beim Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter – ob schuldig oder unschuldig.
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FAQ
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten, was soll ich tun?
Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen und sollten Sie niemals Folge leisten – egal, ob schuldig oder unschuldig. Reagieren Sie nicht auf die Vorladung bis Sie sich Fachwissen eingeholt haben. Kontaktieren Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.
Wirkt es schuldig, wenn ich den Vorladungstermin absage?
Nein. Schweigen und ein Absagen des Termins dürfen nicht zu Ihren Lasten bewertet werden. Nutzen Sie also Ihr Recht und informieren Sie sich ausgiebig über das Thema – am besten durch ein erstes Gespräch mit einem auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt.
Sollte ich auch als Unschuldiger die Vorladung absagen?
Nicht auch, sondern gerade als Unschuldiger sollten Sie den Termin absagen. Sie wissen schließlich nicht, was Ihnen vorgeworfen wird. Eine vorschnelle Aussage kann Ihre Verteidigungschancen schmälern. Kontaktieren Sie einen Anwalt und lassen Sie sich beraten, wie Sie vorgehen sollten.
Vorladung als Zeuge von der Polizei erhalten, was tun?
Auch als Zeuge sollten Sie zuerst einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben. Nicht selten werden Zeugen nach ihrer Aussage in einem Strafverfahren als Beschuldigte geführt.