von ht-strafrecht | 30. Juni 2023 | Defensio

Cannabis im Straßenverkehr: Änderung der THC-Grenzwerte endlich im Anmarsch?

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ein Blogbeitrag von Rechtsreferendar Ralf Pfeiffer

Die Legalisierung von Cannabis steht unmittelbar bevor. Lange zeigte sich Verkehrsminister Wissing davon völlig unbeeindruckt. Warum dies nicht weiter durchzuhalten ist und auch der Umgang mit Cannabis im Straßenverkehrsrecht dringenden Reformbedarf hat.

 

Das Schicksal zahlreicher deutscher Cannabis-Konsumenten

Einen Feierabend-Joint geraucht. Wer, oft viele Tage, manchmal Wochen, später in eine Polizeikontrolle gerät, erlebt in vielen Fällen sein blaues Wunder: Trotz unberauschtem Zustand ist der Führerschein plötzlich weg. Wollen Betroffene wieder fahren, müssen sie oftmals eine kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt.

 

Aktueller Grenzwert und konkrete Folgen

Allzu schnell kommt die Fahrerlaubnis auch bei nur gelegentlichen Cannabis-Konsumenten zu dem Ergebnis, dass eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt: Bereits ab der Nachweisbarkeit des Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) THC pro ml Blutserum, Tetrahydrocannabinol (THC) ist der psychoaktive Stoff im Cannabis, haben Betroffene mit erheblichen Folgen zu rechnen:

Gemäß § 24a StVG erwartet sie ein hohes Bußgeld, ein Fahrverbot, inklusive Punkte in Flensburg. Oftmals folgt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für Personen, die auf ihren Führerschein beruflich angewiesen sind, ist die Folge existenzbedrohend.

Es ist ein nachvollziehbares Anliegen, dass niemand im Straßenverkehr unterwegs sein soll, der berauscht ist. Denn ein solcher Verkehrsteilnehmer stellt ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr dar. Der momentane Grenzwert ist jedoch so niedrig angesetzt, dass Autofahrer mit fatalen Strafen zu rechnen haben, obwohl der Cannabis-Konsum bereits solange zurückliegt, dass überhaupt kein Rauschzustand mehr vorliegen kann.

Dass der jetzige Zustand absurd ist, zeigt ein Vergleich mit der Volksdroge Alkohol: Es würde niemand auf die Idee kommen, einer Person den Führerschein entziehen zu wollen, die 1-2 Biere konsumiert hat und sich einige Tage später im vollkommen nüchternen Zustand hinter das Steuer setzt. Und dabei ist Alkohol die „tödlichste“, wie wohl legale, Droge: Alle zwölf Sekunden verstirbt statistisch weltweit ein Mensch an den Folgen von Alkoholkonsum, 20.000 Tote sind es allein in Deutschland pro Jahr.

 

Anhebung des Grenzwertes endlich in der Diskussion

Die Legalisierung von Cannabis stellt so etwas wie ein „Prestige-Projekt“ der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP dar. Bislang aber drehte sich alles nur um die Legalisierung des Besitzes von Cannabis. Trotz erheblicher Kritik von Verkehrsrechtlern und Rechtsmedizinern wurde die Situation rund um den Straßenverkehr beharrlich ausgeblendet. Hier sollte alles so bleiben, wie es immer schon gewesen ist.

Erfreulicherweise zeigt nun der starke Gegenwind aus den Fachkreisen Wirkung. Das zuständige Verkehrsministerium (BMDV) unter Leitung von Verkehrsminister Volker Wissing plant die THC-Grenzwerte zeitnah zu überprüfen und möchte eine Korrektur nach oben vornehmen. Im Raum steht eine Anhebung auf 3,5 ng/ml.

Können Cannabis-Konsumenten nun endlich aufatmen? Das bleibt abzuwarten. Ob und welche konkrete Anpassung in Zukunft vorgenommen wird, ist bislang dennoch ungewiss. Es ist zu hoffen, dass durch die Neuregelung der jetzige katastrophale Zustand endlich beseitigt wird.

 

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