16. April 2018

Rechtsanwalt Dr. Hennig erwirkt Freispruch bei Raubanklage

Strafverteidiger und Anwalt für Jugendstrafrecht Dr. Hennig hat am gestrigen Tag für seinen Mandanten einen Freispruch in einer Jugendstrafsache erwirkt. Die Staatsanwaltschaft Kiel warf dem Mandanten Raub und gefährliche Körperverletzung vor.

 

Unvoreingenommener Richter würdigte die Beweise im Hinblick auf Unschuldsvermutung

 

Dr. Hennig: „Bei einer Freispruch-Verteidigung ist es in aller Regel am besten zu Schweigen. Eine Aussage unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung und das bedeutet häufig nichts anderes als Willkür. Richter sollen die Wahrheit erforschen aber oft sind sie mehr getrieben vom Wunsch der Verurteilung. In diesem Fall war das anders. Der Vorsitzende Richter schien, was gerade beim Amtsgericht keine Selbstverständlichkeit ist, unvoreingenommen. Dennoch ist das Schweigen, das nie zu Lasten gewertet werden darf, der sicherste und beste Weg. “

 

Schon recht früh stand im hiesigen Verfahren im Jugendstrafrecht fest, dass der Raubvorwurf unabhängig von der Frage der Täterschaft des Mandanten nicht aufrechterhalten werden kann. Der Nachweis der Zueignungsabsicht war nicht denkbar. Mit Blick auf den noch verbliebenen Vorwurf der Körperverletzung bot das Gericht schon zu Beginn der Hauptverhandlung eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an.

 

Anwalt Jugendstrafrecht Dr. Hennig: „Bei einem solchen Angebot gilt es sorgfältig Chancen und Risiken abzuwägen. Hier war nach Rücksprache mit dem Mandanten klar, dass das Angebot abzulehnen war.“

 

Angebot auf Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage abgeleht

 

Somit wurde der Kampf für die Unschuldsvermutung fortgesetzt – dies mir Erfolg. Ein Belastungsindiz nach dem Anderen brach weg oder wurde abgeschwächt. Der einzige Zeuge lieferte zudem eine Aussage, die letztlich für die Unschuld des Mandanten sprach. Die Gesamtwürdigung ließ keine Verurteilung zu wie Dr. Hennig ausführlich in seinem Plädoyer begründete, dem das Gericht folgte. Das Verfahren erforderte ein genaues Aktenstudium und spezifische Kenntnisse zu DNA-Tests.

 

Dr. Hennig: „Im Strafrecht ist meines Erachtens absolute Spezialisierung erforderlich. Wenn ich eine Akte aufschlage, weiß ich genau was zu tun ist und worauf ich achten muss. Ein guter Strafverteidiger erforscht im Regelfall nicht die Wahrheit – wenn es so etwas überhaupt gibt. Er gleicht das Machtungleichgewicht aus, sichert ein faires Verfahren und setzt die Interessen des Mandanten durch.“

 

Nur eine Fokussierung auf das Rechtsgebiet erlaubt effizientes Arbeiten und ermöglicht es, sicherzustellen die für den Mandanten richtige Strategie mit allen Möglichkeiten zu verfolgen.

 

Ein Beitrag von Alexander Schlüter