von ht-strafrecht | 21. Mai 2021 | Defensio

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig erwirkt eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Unser Mandant erhält eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176 Abs. 1 StGB. Im persönlichen Gespräch mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig wird zunächst geklärt: Schweigen gegenüber der Polizei und Akteneinsicht beantragen. Der Mandant bestritt die Vorwürfe.

Nach Akteneinsicht stellt sich heraus, dass der Mandant von seiner Ex-Partnerin angezeigt wurde. Diese behauptete, er habe die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht.

Neben Verlust des Sorgerechts drohte Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen!

 

Nachdem die Akte akribisch durchgearbeitet wurde, wurde schnell klar: Die Vorwürfe sind haltlos auch wenn es der Staatsanwaltschaft zur Einleitung des Verfahrens gereicht hat.

Was die Ex-Partnerin des Mandanten als schrecklich schildert, stellte sich als alltäglicher Umgang eines liebenden Vaters mit seinem Kind heraus. Es fanden keinerlei sexuelle Handlung statt. Dies wurde von der gemeinsamen Tochter bestätigt.

Anhand von Rechtsprechung und Fachliteratur wurde ausführlich begründet, warum der Tatvorwurf juristisch nicht haltbar ist. Insbesondere wurde dargelegt, dass die Handlungen unseres Mandanten keine Handlungen sexueller Natur sind. Des Weiteren wurde ausführlich dargelegt, dass sich die belastenden Angaben der Mutter allein durch Vorteile im Sorgerechtsstreit motiviert waren.

Die Staatsanwaltschaft hat sich den überzeugenden Argumenten der Schutzschrift angeschlossen und das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.