von ht-strafrecht | 08. Oktober 2021 | Defensio

Corona und Recht: Strafbarer Krankenhausbesuch?

corona-strafrecht

Krankenhausbesuch trotz Corona-Infektion nicht strafbar

Im August 2021 entschied das Amtsgericht Quedlinburg darüber, ob eine Person wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung strafbar ist, wenn sie zwischen der Abnahme eines PCR-Tests und dem Testergebnis ein Krankenhaus besucht – und sich der Test im Nachhinein als positiv herausstellt. Das Gericht sprach die Angeklagte mangels Vorsatzes frei: Sie habe nicht damit gerechnet, an Corona erkrankt gewesen zu sein (Urt. v. 10.08.2021, Az. 2 DS 812/Js 84948/20). 

Hintergrund war der Wunsch einer Mutter, ihre frisch operierte Tochter im Herbst 2020, während des strengen Corona-Lockdowns, im Krankenhaus zu besuchen. Die Frau bemerkte zuvor Erkältungssymptome bei sich, schob diese aber auf eine kürzlich durchgeführte Grippeimpfung. Vor dem Krankenhausbesuch ließ sie sich testen, wartete das Ergebnis aber nicht ab. Da sich der Test im Nachhinein als positiv herausstellte, klagte die Staatsanwaltschaft sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch an. 

 

Amtsgericht: Angeklagte verließ sich darauf, nicht infiziert zu sein

Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass die Angeklagte nicht davon ausgegangen sei, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben. Für eine Verurteilung wegen einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung ist erforderlich, dass die Täterin den Erfolg einer Körperverletzung durch ihre Handlungen für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war dies nicht der Fall. Die Angeklagte habe sich keine Gedanken über eine Erkrankung gemacht. 

Die Richterin erklärte, das Verhalten der Angeklagte sei möglicherweise moralisch verwerflich gewesen. Dass eine Handlung moralisch fragwürdig ist, führt aber nicht dazu, dass sie auch strafrechtlich zu verurteilen ist. Vielmehr müssen dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Da das Gericht in der Verhandlung den Vorsatz verneinte, kam eine Verurteilung richtigerweise nicht in Betracht.  

Dies ist nicht die einzige Rechtsfrage, die die Strafgerichte im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschäftigen wird. Dabei handelt es sich um neues Terrain und es ist wichtig, Staatsanwaltschaften und Gerichte an die Wahrung des geschriebenen Rechts zu gemahnen.  

Dafür ist eine Verteidigung, die auch mit neuen Rechtsfragen umgehen kann, dringend erforderlich. Durch unsere Beschäftigung mit der aktuellen Rechtslage, der juristischen Wissenschaft und dem regen Austausch in unserem Team sind wir dazu in der Lage, Ihnen auch bei ungewöhnlichen oder neuartigen Vorwürfen die beste Verteidigung zu bieten. Alles zum Corona-Strafrecht hier.