06. März 2023 | Defensio-Fälle

Staatsanwaltschaften spekulieren nicht

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Brandstiftung 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde eine Brandstiftung vorgeworfen. Er soll dabei gewesen sein, als ein leerstehendes Gebäude in Flammen aufging. Die Staatsanwaltschaft leitete das aus Screenshots eines Chats her, die sie von einem Zeugen erhielt. Was genau geschah, konnte der Zeuge aber auch nicht sagen, da er auch nicht dabei war. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig gegenüber der Staatsanwaltschaft darlegen, dass die Aussagen im Chatverlauf nicht auf eine Tatbeteiligung hindeuteten und dass sich der Mandant zum Tatzeitpunkt in einem anderen Stadtteil befand. Alles andere wäre bloße Spekulation aufgrund einer Vermutung und das tut eine Staatsanwaltschaft schließlich nicht.