30. November 2021 | Defensio-Fälle

Handeltreiben von Betäubungsmitteln widerlegt

Datum: 05.11.2021 

Strafverteidiger Göttert 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung 

Amtsgericht Lübeck 

 

Dem Mandant wurde Handeltreiben mit diversen Betäubungsmitteln vorgeworfen. In der Hauptverhandlung konnte der Vorwurf der sich nur auf Verpackungstüten und ein Vakuumiergerät stützte nach kurzer Zeit widerlegt werden. Die Verteidigung konnte eine schlüssige Erklärung liefern. Die Vakuumierung erfolgte maßgeblich zur Essenszubereitung und um Betäubungsmittel zum Eigenbedarf geruchlos zu transportieren. Das Verfahren wurde gegen eine kleine Geldauflage an einen gemeinnützigen Verein  eingestellt.