Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Räuberischer Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Der Mandantin wurde räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Sie soll Kleidungsstücke aus einem Ladengeschäft entwendet haben, ohne diese zu bezahlen. Beim Verlassen des Ladens soll sie eine Angestellte angeschrien und geschlagen haben. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserer Mandantin ein strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden konnte und für eine Täterschaft keine Anhaltspunkte vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.