Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Ein Zeuge war der Meinung, der Mandant müsse einen von ihm verursachten Verkehrsunfall beim Ausparkvorgang eindeutig bemerkt haben. Ferner meinte der Zeuge, den Fahrer des unfallverursachenden Pkw beschreiben zu können. Allerdings beschrieb eben jener Zeuge die Haare des Fahrers zunächst als blond und später als braun. Die Angaben des Zeugen waren somit wenig glaubhaft und konnten unseren Mandanten nicht belasten. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein