Datum: 12.10.2021
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Bedrohung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bedrohung eingeleitet. Laut Anzeigenerstatterin und einziger Belastungszeugin soll der Mandant seine damalige Ex-Freundin mit einer Schreckschusswaffe und einem Messer bedroht haben.
Im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken. Es fehlte nicht nur an belastendem Beweismaterial, sondern vor allem auch an der strafrechtlich erforderlichen objektiven Ernstlichkeit der Bedrohung.
Es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Insbesondere blieb unserem Mandanten eine äußerst belastende Gerichtsverhandlung erspart.