Datum: 18.11.2021
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Vergehen nach dem BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Hamburg
Dem Mandanten wurde ein Vergehen nach § 29 BtMG vorgeworfen. Er soll im Darknet Betäubungsmittel, namentlich Cannabis, erworben haben. Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Anbieter im Darknet entdeckten die Ermittler ein Päckchen, das an den Mandanten adressiert war und Ähnlichkeiten zu bereits sichergestellten Päckchen mit Cannabisinhalt aufzeigte. Dieses Päckchen wurde jedoch nicht sichergestellt oder gewogen.
Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnten wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass gar kein konkreter Tatvorwurf im Raum steht. Nach Aktenlage existiert lediglich ein Päckchen mit der Adresse des Mandanten. Es erfolgte daher eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.