Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten war Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen worden. Er soll ein gefälschtes Kennzeichen an seinem Pkw angebracht haben und damit herumgefahren sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig wies in einer umfassenden Schutzschrift darauf hin, dass die geständige Einlassung unseres Mandanten wegen eines Beweisverwertungsverbots nicht gegen ihn verwendet werden konnte. Ohne eine geständige Einlassung aber ließ sich der Tatverdacht nicht erhärten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.