27. April 2022 | Defensio-Fälle

Keine Wahrheit um jeden Preis

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Unserem Mandanten war Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen worden. Er soll ein gefälschtes Kennzeichen an seinem Pkw angebracht haben und damit herumgefahren sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig wies in einer umfassenden Schutzschrift darauf hin, dass die geständige Einlassung unseres Mandanten wegen eines Beweisverwertungsverbots nicht gegen ihn verwendet werden konnte. Ohne eine geständige Einlassung aber ließ sich der Tatverdacht nicht erhärten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.