02. März 2022 | Defensio-Fälle

Geldweiterleitung in die Türkei

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Geldwäsche 

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserer Mandantin wird vorgeworfen, Geld aus Betrugstaten, ins Ausland weitergeleitet zu haben. Diese hat zuvor ein Job übers Internet gefunden („leicht verdientes Geld“), worin sie angeblich Geld von Kunden der Schnelligkeit halber auf ihr Konto überwiesen bekam, welches sie abzüglich Provision per Western Union in die Türkei weitergeleitet hat. Das Geld stammte tatsächlich aus Betrugstaten. 

In einer Schutzschrift konnte der Vorsatz der Mandantin zur Herkunft aus der Vortat bestritten werden, was die Staatsanwaltschaft dann auch so sah.