10. September 2024 | Defensio-Fälle

Freiheit erhalten bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Amtsgericht Dortmund

 

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten einen sexuellen Kindesmissbrauch sowie Missbrauch eines Patientenverhältnisses vor. In seiner Funktion als Physiotherapeut soll er die Füße eines Kindes liebkost und an sein Genital gehalten haben. Strafverteidiger Grabitz konnte ein psychiatrisches Gutachten vorlegen, wonach der sexuell noch sehr unerfahrene Mandant keineswegs pädophil veranlagt war, sondern an einem bis zu dem Vorfall unerkannten Fuß-Fetisch litt. Da der Mandant zudem ein ebenso glaubhaftes wie reumütiges Geständnis ablegte und sich bei der Familie des Kindes für seine Verfehlung entschuldigte, urteilte das Gericht eine am untersten Rande liegende Bewährungsstrafe aus. Das Urteil erwuchs noch im Gerichtssaal aufgrund beiderseitigen Rechtsmittelverzichts in Rechtskraft.