Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage (§§ 45, 47 JGG)
Wo? AG Hamburg-Mitte (Jugendrichter)
Gegen unseren Mandanten wurde vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr erhoben. Dieser ist als Heranwachsender mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,3 Promille mit seinem Pkw von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Durch akribische Vorbereitung der Hauptverhandlung – bereits im Zwischenverfahren – konnte eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. Als Auflage muss unser Mandant seine bereits begonnene Verkehrstherapie fortsetzen. Zudem konnte eine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB verhindert werden. Stattdessen wurde lediglich ein Fahrverbot von kurzer Dauer verhängt.