01. März 2023 | Defensio-Fälle

Grün ist die Hoffnung?

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Gewerbsmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung nach § 45, 47 JGG gegen Geldauflage i.H.v. 300 EUR  

Wo? AG Wennigsen (Deister)  

 

Unserem Mandanten, einem Heranwachsenden, wurde gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Als 18-jähriger soll er Marihuana angebaut und verkauft haben, wie sich aus Chatprotokollen eines beschlagnahmten Handies ergeben haben soll. Bei einer Durchsuchung wurde kein Rauschgift, wohl aber rund 4000 EUR Bargeld gefunden und von der Polizei beschlagnahmt. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in der Hauptverhandlung den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit wegverteidigen, dadurch die Herausgabe der beschlagnahmten 4000 EUR erreichen sowie eine Verurteilung seines Mandanten verhindern, durch Einigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht auf eine Einstellung. Die Geldauflage in Höhe von 300 EUR kommt auf Wunsch unseres Mandanten einem Kinderhospiz zu Gute.