Datum: 22.11.2021
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft: Hamburg
Dem Mandanten wurde unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert Cannabisprodukte in einem Geschäft erworben zu haben. Der Tatbestand des unerlaubter Erwerbs von Betäubungsmitteln sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Albrecht die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht auf unglücklichen Zufällen beruht, aber keine Grundlage für eine Anklage darstellt. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.