Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verdachts der exhibitionistischen Handlungen
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Dortmund
Unserem Mandanten wurde das Begehen exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Er habe, in einem Auto sitzend, sein Glied aus seiner Hose hängen gelassen und eine Frau an sein Auto herangeholt. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Christoph Grabitz heraus, dass mangels Täterschaft sowie mangels einer nachweisbaren Belästigung die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts fern lag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.