21. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verdachts der exhibitionistischen Handlungen 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Dortmund 

 

Unserem Mandanten wurde das Begehen exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Er habe, in einem Auto sitzend, sein Glied aus seiner Hose hängen gelassen und eine Frau an sein Auto herangeholt. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Christoph Grabitz heraus, dass mangels Täterschaft sowie mangels einer nachweisbaren Belästigung die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts fern lag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.