Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Kleine Diashow
Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll Nacktbilder und Videos einer Mitschülerin auf dem Handy gehabt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidigerin Mayer heraus, dass dem Mandanten nicht nachgewiesen werden kann, im Besitz dieser Bilder gewesen zu sein oder diese verschickt zu haben. Es konnten keine belastenden Beweise sichergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Verteidigerin und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.