18. Oktober 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Besitzverschaffung von Kinderpornographie für einen anderen

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Drittbesitzverschaffung von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo?Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein einzelnes kinderpornografisches Video über seinen Facebook-Account hochgeladen zu haben. Bei dieser Datei handelte sich jedoch lediglich um ein „Spaßvideo“. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft nicht nur von der fehlenden Täterschaft unseres Mandanten überzeugen, sondern auch davon, dass es sich bei dem Video schon nicht um Kinderpornografie handelte. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß eingestellt.