Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsgericht Lüneburg
Nach mehrtägigem Kampf gegen Anträge der Nebenklage auf Ausschluss des Mandanten während der Vernehmung der Belastungszeugin, wurde diese schließlich in einem Nebenraum am Amtsgericht per Videoübertragung vernommen. Es ging in diesem jugendstrafrechtlichen Verfahren um den Vorwurf des sexuellen Übergriffs gegen den damaligen besten Freund nach einer Party zum Vatertag, bei dem die Belastungszeugin bei dem Mandanten übernachtete. Von Anfang an bestritt der Mandant die Vorwürfe. In der Aussage der Zeugin zeigten sich erhebliche Widersprüche und Unplausibilitäten. Das Gericht bot insbesondere aus prozessökonomischen Gründen eine Einstellung des Verfahrens an. Die Verteidigung verhinderte hier noch eine Eintragung im Erziehungsregister.