Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München
Dem Mandanten wurde gefährliche Körperverletzung durch gemeinschaftliche Begehung vorgeworfen. Er soll gemeinsam mit zwei anderen Fahrgästen einen Taxifahrer zu Boden gebracht und ihn anschließend getreten sowie geschlagen haben. Der Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig, führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Ausgangslage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Denn weder passte die Täterbeschreibung auf den Mandanten, noch wurde er von den Zeugen am Tatort gesehen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon überzeugen und stellte das Verfahren ein.