Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in sexuell motivierter Weise umarmt und an den Brüsten berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro herausarbeiten, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt in Belästigungsabsicht gehandelt hatte. Er ist von einem freundschaftlichen, kollegialen Verhältnis zu der Anzeigenerstatterin ausgegangen, in welchem eine Umarmung von ihm als adäquates Verhalten angesehen worden ist. Für eine absichtliche Berührung an der Brust gab es keine Anhaltspunkte. Zudem hat die Anzeigenerstatterin zu keinem Zeitpunkt den Wunsch nach weniger Kontakt zu unserem Mandanten geäußert, sondern diesem versichert, es sei alles in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.