14. Juli 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verdacht der Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines privaten Chats, kinderpornographische Inhalte übersendet zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Es war bereits nicht hinreichend nachweisbar, dass unser Mandant Absender, der im Rahmen des Chats geschriebenen Inhalte war. Zudem konnten die im Chat übersendeten Inhalte nicht wiederhergestellt werden, sodass nicht einmal feststand, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Auch eine Durchsuchung bei unserem Mandanten hat nicht zum Auffinden solcher Inhalte geführt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.