17. September 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf:Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und zwei Dateien mit jugendpornografischem Inhalt verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christian Albrecht die gegenständlichen Vorwürfe des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten in Zweifel ziehen und darlegen, dass unser Mandant keinen Besitzwillen, und bei den beiden versandten Dateien keinen Vorsatz bezüglich des minderjährigen Alters der Darsteller*innen hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.