01. Oktober 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornographischer Schriften

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verdacht der Verbreitung jugendpornographischer Schriften

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen bei einem Messenger-Dienst jugendpornographische Dateien verschickt zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Verdacht gegen den Mandanten bestand, da ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.