Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Besitz oder sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Dem Mandanten wird der Besitz oder das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Der Tatvorwurf ergibt sich aus Durchsuchungsmaßnahmen bei einem gesondert verfolgten Beschuldigten, nach welchen der Mandant Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe sein soll, in welcher eine inkriminierte Datei geschickt wurde. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass sich der hinreichende Tatverdacht mangels Vorliegens eines Besitzes oder Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte bei dem Mandanten nicht führen lässt.