Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes
Ergebnis: Bewährungsstrafe
Wo? Landgericht Essen
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte Rechtsanwalt Grabitz mit dem Mandanten ein umfassendes Geständnis abgelegt und ihn bei der Aufnahme einer Sexualtherapie unterstützt. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Mandant diese bereits ein Jahr lang durchgeführt. Herausgekommen war in der Therapie, dass das Fehlverhalten durch eine Suchtverlagerung des zuvor langjährig alkoholkranken Mandanten begünstigt worden war. Der Mandant verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an das geschädigte Kind. Eine zu vollstreckende Haftstrafe konnte so abgewendet werden.