Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGB
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem anderen Mann jemanden in das Gesicht geschlagen und in den Rücken getreten zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht, da die Angaben des vermeintlichen Opfers unglaubwürdig waren. Im Übrigen konnten wir darlegen, dass der Mandant in Notwehr handelte, da das vermeintliche Opfer ihn und die andere Person fortlaufend beleidigte und verfolgte. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Der Mandant ist erleichtert.