Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Sexueller Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt (§ 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Ergebnis: Freispruch
Wo? AG Dortmund
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten einen sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt vor. Er sollte in seinem Auto an einer Gruppe von Mädchen vorbeigefahren sein und dabei onaniert haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz gelang es in der Hauptverhandlung, die Haltlosigkeit der Vorwürfe herauszuarbeiten. Diese stellten sich als ein Produkt der Phantasie eines der drei Mädchen dar. Unser Mandant war zum angeklagten Tatzeitpunkt nachweislich nicht am Tatort. Durch den Freispruch konnte die bürgerliche Existenz unseres Mandanten, eines Beamten auf Lebenszeit, gesichert werden.