Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Besitz und Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften § 184b StGB
Ergebnis: 50 TS à 40 EUR
Wo? AG Hannover (Schöffengericht)
Unser Mandant war wegen des Besitzes und Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte angeklagt. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2021 war ein Handy mit etwa 45 inkriminierten Dateien bei ihm gefunden worden. In der Hauptverhandlung ließ unser Mandant über Strafverteidiger Herrn Grabitz verlautbaren, dass er sich die Dateien im Zeitraum April bis Juni beschafft hätte. Diesen Vortrag konnten Gericht und Staatsanwaltschaft nicht widerlegen. Er führte dazu, dass unser Mandant nur nach der bis zum 01. Juli 2021 geltenden Rechtslage verurteilt werden konnte. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe blieb ihm dadurch erspart.