16. August 2022 | Defensio-Fälle

Kein Tatverdacht bei bloß schwachen Indizien

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Sachbeschädigung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde eine Sachbeschädigung vorgeworfen. Ihm und weiteren Personen wurden vorgeworfen, sie hätten Graffiti in einem S-Bahnhofs-Tunnel gesprüht bzw. dort mit einem Stift „gekritzelt“. Gegenüber der Staatsanwaltschaft stellte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht dar, dass gegen unseren Mandanten lediglich folgende schwache Indizien vorlagen: Er war Teil der Personengruppe und an seiner Hand sollte minimal erkennbare Farbspuren aufweisen.  

Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnten wir begründen, dass dieses nicht für einen Tatnachweis ausreicht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Dem erleichterten Mandanten blieb ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren erspart.