Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz
Vorwurf: Widerstand u. Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung
Ergebnis: 90 Tagessätze
Wo: Amtsgericht Peine
Die Staatsanwaltschaft warf unserer Mandantin vor, sie habe beim Verlassen einer als „Spaziergang“ getarnten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung eine Polizeibeamtin geschlagen und sich einer Identitätsfeststellung entzogen. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte eine Reihe von Widersprüchen bei den Aussagen der Polizisten herausarbeiten, die unsere Mandantin angezeigt hatten. Ferner meldete er erhebliche Zweifel an an der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung sowie dem Vorsatz unserer Mandantin. Leider hatte das Verfahren bereits im Vorfeld ein großes mediales Echo ausgelöst. Aus diesem Grunde fehlte dem Gericht – aus der Sicht der Verteidigung – der Mut dazu, die Vorwürfe mit der gebotenen Nüchternheit rechtlich aufzuarbeiten. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt.