15. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Vorsatzlose Zahlungsunfähigkeit

Datum: 01.02.2022

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, Waren im Wert von 18 Euro gekauft und mittels Lastschriftverfahrens bezahlt zu haben, ohne dass ein gültiges Sepa-Mandat für Lastschrifteinzug bestand. Dass dieses nicht mehr besteht, wurde ihr aber erst 3 Tage nach dem Kauf von der Bank mitgeteilt.

In einem gut begründeten Schriftsatz konnte dargelegt werden, dass die Mandantin nicht vorsätzlich gehandelt hat.