Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Eine ausgezeichnete Strafverteidigung

ist keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, dass Ihnen ein Strafverteidiger zur Seite steht, der ebendies verkörpert.

Hier eine kurze Checkliste:

  • Der Anwalt sollte stets hochspezialisiert, d.h. ausschließlich im Strafrecht, tätig sein
  • Hohe Kompetenz! Kennzeichnend hierfür können unter anderem ein Prädikatsabschluss im ersten und/oder zweiten Staatsexamen, ein Fachanwaltstitel, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Dozententätigkeiten im Strafrecht oder ein Doktortitel sein
  • Eine starke Persönlichkeit: Verhandlungsgeschick, Kampfgeist, Souveränität, Berufsausübung aus Überzeugung und Leidenschaft, Resilienz, Empathie
  • Höchste Motivation für Ihren Fall

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Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig & Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht

Telefon Bundesweit: 040  54 80 13  81
Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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