STRAFRECHT
Verleumdung
§ 187 StGB
Schnell zum Inhalt:
Letzten Monat der Kollegin aus Eifersucht entgegen der Wahrheit erzählt, der beförderte Kollege hinterziehe Steuern, heute dafür eine polizeiliche Vorladung wegen Verleumdung im Briefkasten gefunden?
Verleumdung ist ein Ehrdelikt und steht unter Strafe. Im Volksmund wird es häufig als „Rufmord“ bezeichnet. Häufig lässt sich mit einem gut begründeten schriftlichen Antrag durch einen versierten Strafverteidiger eine Bestrafung wegen Verleumdung verhindern.
Was gilt als Verleumdung?
Von Verleumdung im Sinne des § 187 StGB spricht der Strafjurist, wenn eine Person bewusst unwahre, ehrverletzende Tatsachen über einen Dritten behauptet oder verbreitet. Die Tatsache muss geeignet sein, die andere Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Zudem muss der Täter dabei die Unwahrheit der Tatsache sicher wissen. Ein Behaupten liegt vor, wenn die Tatsache als nach eigener Überzeugung als richtig hingestellt wird. Unter Verbreiten versteht man das Mitteilen der Tatsache als fremdes Wissen.
Beispiel Verleumdung: Sie berichten dem örtlichen Kneipier, dass gegen Ihren Nachbarn mehrere Sexualstrafverfahren laufen, obwohl Sie wissen, dass dies nicht stimmt.
Ist für die Verfolgung ein Strafantrag erforderlich?
Gem. § 194 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Verleumdung nur verfolgbar, wenn der Betroffene innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag gestellt hat. Lediglich wenn die Verleumdung in der Öffentlichkeit oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wurde, ist gem. § 194 Abs. 1 S. 2 StGB auch eine Verfolgung von Amts wegen möglich.
Diese Strafe droht bei einer Verleumdung
Gem. § 187 StGB wird Verleumdung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert. Wurde die Verleumdung in der Öffentlichkeit oder durch das Verbreiten von Schriften begangen, beträgt die Strafandrohung sogar Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen bei einer Verleumdung aber auch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage sowie die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen durch den Betroffenen. Zudem droht eine Eintragung im Zentralregister für Vorstrafen oder in bestimmten Fällen auch eine Eintragung im Führungszeugnis.
Unterscheidung zwischen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung
In Abgrenzung zur üblen Nachrede nach § 186 StGB muss bei der Verleumdung die Unwahrheit der Tatsache feststehen. Lässt sich diese nicht sicher beweisen, kommt lediglich eine Verurteilung nach § 186 StGB in Betracht. Zudem muss der Täter bei der Verleumdung anders sicher wissen, dass die Tatsache unwahr ist. Bedingter Vorsatz ist diesbezüglich nicht ausreichend. In beiden Fällen wird über den Ehrträger aber nicht mit dem Ehrträger gesprochen.
Die Beleidigung hingegen erfasst in ihrem Hauptanwendungsfall primär Werturteile. Werturteile sind alle subjektive, persönliche Wertungen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen, die nicht durch Tatsachen belegt sind und als bloße Stellungnahme keinem Beweis zugänglich sind. Tatsachenbehauptungen unterfallen nur dann dem Tatbestand der Beleidigung, wenn sie direkt gegenüber dem Ehrträger geäußert werden.
Was mache ich beim Vorwurf der Verleumdung?
Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei mit dem Vorwurf Verleumdung erhalten, sollten Sie keine Angaben machen. Beauftragen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger oder eine erfahrene Strafverteidigerin und beraten Sie mit ihm nach Akteneinsicht, wie man am besten auf den Vorwurf reagiert.
Gerne steht Ihnen das Strafverteidiger-Team von Defensio engagiert und kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen Termin für ein Erstgespräch. Wir legitimieren uns bei der Polizei und übernehmen die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden in Abstimmung mit Ihnen. In der Regel können wir mit einem schriftlichen, gut begründeten Antrag eine Bestrafung abwenden.
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FAQ
Wann handelt es sich um Verleumdung?
Eine Verleumdung nach § 187 StGB verjährt nach § 78 Nr. 5 StGB drei Jahren nach der Tat.
Wann verjährt eine Verleumdung?
Eine Verleumdung nach § 187 StGB verjährt nach § 78 Nr. 5 StGB drei Jahren nach der Tat.
Was passiert, wenn man eine Anzeige wegen Verleumdung bekommt?
In der Regel nimmt die Polizei die Ermittlungen auf und fordert den Beschuldigten auf sich mündlich oder über einen Anhörungsbogen zu äußern. Dem sollte man nicht folgen. Unabhängig davon, ob man schuldig oder unschuldig ist. Idealerweise wird umgehend ein erfahrener Strafverteidiger beauftragt.
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