VERKEHRSSTRAFRECHT

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

§ 315 StGB

Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr ist in § 315 StGB geregelt. Da der Bahnverkehr – im Gegensatz zum Straßenverkehr – regelmäßig mit vielen Menschen und damit mit einem höheren Gefährdungspotenzial verbunden ist – sieht der Straftatbestand empfindliche Strafen vor. Jedoch müssen enge Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Handlung überhaupt als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr im Sinne des § 315 StGB anzusehen ist. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Strafhöhe.

 

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Welche Voraussetzungen hat ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gem. § 315 StGB?

Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr bezieht sich auf Handlungen, die die Sicherheit des Schienenbahnverkehrs gefährden. Der Tatbestand des § 315 StGB unterscheidet zwischen mehreren Handlungsvarianten:

  1. Das Zerstören, Beschädigen oder Beseitigen von Anlagen und Beförderungsmitteln,
  2. das Bereiten von Hindernissen,
  3. das Abgeben von falschen Zeichen oder Signalen und
  4. ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffen.

Als weitere Voraussetzung sieht § 315 StGB vor, dass eine der oben genannten Handlungen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet. Der Versuch ist gemäß § 315 Abs. 2 StGB ebenfalls strafbar.

 

§315 StGB: Wie hoch ist die Strafe für einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr?

Der Straftatbestand des § 315 StGB sieht für einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die genaue Strafe ist jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren, wie etwa der Schwere der Gefährdung, mögliche Schäden und individuellen Umständen. Wenn der Täter in der Absicht handelt, einen Unglücksfall herbeizuführen oder durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen herbeiführt oder eine große Zahl von Menschen an der Gesundheit schädigt, handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird.

 

Vorwurf des § 315 StGB – Brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie eine Vorladung im Zusammenhang mit dem Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erhalten haben, empfehlen wir dringend, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Kontaktieren Sie uns gern, um einen Überblick über die Rechtslage und die weiteren Verteidigungsoptionen zu erhalten. Nach Akteneinsicht erarbeiten wir eine individuelle und effektive Verteidigungsstrategie mit dem Ziel eine Anklage und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung zu verhindern.

FAQ

Was setzt ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr voraus?

Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr bezieht sich auf Handlungen, die die Sicherheit des Schienenbahnverkehrs gefährden.

Welche Strafe droht beim gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr?

Der Straftatbestand des § 315 StGB sieht für einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Was tun bei einer Vorladung wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr?

Wenn Sie eine Vorladung im Zusammenhang mit dem Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erhalten haben, empfehlen wir dringend, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden

Themenübersicht Verkehrsstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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