SEXUALSTRAFRECHT

Welche Folgen hat eine Verurteilung im Sexualstrafrecht?

Welche Folgen sind zu erwarten bei einer Verurteilung im Sexualstrafrecht?

Die Folgen einer Verurteilung im Sexualstrafrecht sind gravierend. Umso wichtiger ist es direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung eine professionelle Strafverteidigung heranzuziehen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team können in aller Regel eine Anklage und damit einen belastenden öffentlichen Strafprozess verhindern.

Im Fall einer Verurteilung im Sexualstrafrecht drohen:

  • Verhängung einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe (Gefängnis)
  • Eintragung im Zentralregister („Vorstrafe“)
  • Eintragung im Führungszeugnis („Vorstrafe für Arbeitgeber sichtbar“)
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Abwendung des Freundeskreises und der Familie
  • Rufschaden durch öffentlichen Strafprozess

 

Im Sexualstrafrecht steht Ihre bürgerliche Existenz auf dem Spiel. Das höchste Gut die Freiheit. Wir wissen das und verstehen die Dramatik und den Schock, den die meisten verspüren, wenn sie das erste Mal im Leben mit einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind. Wir stehen an Ihrer Seite! Egal ob schuldig oder unschuldig.

 

Mit uns können Sie über alles reden. Absolut vertraulich! Wir setzen alles daran, eine Anklage, Bestrafung und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern. In aller Regel gelingt dies über eine gut begründete Schutzschrift.

 

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Sollte Ihnen bekannt werden, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat geführt wird, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger einschalten. Spätestens beim Erhalt einer Beschuldigtenvorladung oder Durchsuchungsmaßnahmen ist der Gang zu einem Fachanwalt für Strafrecht geboten.

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team können für Sie Akteneinsicht beantragen. Nach Einsicht in die Akte können sie gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwerfen und – falls sinnvoll – schriftlich eine Einlassung zu den erhobenen Vorwürfen abfassen.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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