von ht-strafrecht | 27. Mai 2021 | Defensio

Medizinstrafrecht: Rechtsanwalt für Strafrecht Christian Albrecht erwirkt Einstellung mangels Tatverdacht beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Unser Mandant erhält eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Im persönlichen Gespräch mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht wird zunächst geklärt: Schweigen gegenüber der Polizei und Akteneinsicht beantragen.

Der Mandant bestritt die Vorwürfe. Er ist der Ansicht, er habe nach lege artis gehandelt.

Nach Akteneinsicht stellt sich heraus, dass unser Mandant im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit für den Tod eines Patienten verantwortlich gewesen sei. Ihm wird vorgeworfen, einen Patienten nach einer Untersuchung nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen, sondern nach Hause entlassen zu haben.

Es drohte eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Verlust der Approbation.

 

Nach akribischer Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Strafverteidiger Christian Albrecht mit Hilfe von Fachliteratur und Rechtsprechung darlegen, dass der gesundheitliche Zustand des Patienten am Tag seiner Untersuchung keine weitergehende Handlungspflicht des Arztes begründete. Er verfasste eine ausführliche Schutzschrift mit entsprechender Begründung.

Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Der Mandant war erleichtert und dankbar, dass ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung und der mögliche Verlust seiner Approbation erspart blieb.