von ht-strafrecht | 30. Juli 2021 | Defensio

Landgericht Berlin bejaht Beweisverwertungsverbot bei Daten aus EncroChat-Überwachung

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von: Rechtsreferendar Mudgteba Laqmani

 

Zum ersten Mal hat ein Gericht die Verwertung von Daten aus der EncroChat-Überwachung verboten! 

 

Was ist EncroChat?

EncroChat war ein in Europa ansässiger Dienstleistungsanbieter, der Lösungen für End- to – Ende verschlüsselte Instantmessanger und Endgeräte (Krypto-Handys) anbot. Zur EncroChat-Kommunikation wurden modifizierte Android-Geräte verwendet. Da diese Dienstleistung stark von Mitgliedern der organisierten Kriminalität zur Planung und Durchführung krimineller Aktivitäten genutzt wurden, leitete Europol zwischen März und Juni 2020 Ermittlungsverfahren gegen das Netzwerk ein und infiltrierte es. 

 

Was wurde dem Angeschuldigten vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeschuldigten 16 Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Die Anklagevorwürfe beruhten im Wesentlichen auf die Chatnachrichten des Angeschuldigten über EncroChat. Die Chatnachrichten wurden durch eine Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme der französischen Behörden im Rahmen der dort geführten Ermittlungen erlangt. 

 

Landgericht Berlin: Beweisverwertungsverbot bejaht

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die gewonnene Kommunikationsdaten aus der Überwachung des Kommunikationsdienstes EncroChat einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Bereits die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt. Der alleinige Besitz des Krypto-Handys sei kein ausreichender Ermittlungsgrund. Das Gericht argumentierte damit, dass es schließlich auch nicht für eine Wohnungsdurchsuchung wegen Einbruchs ausreiche, wenn jemand mit einer Brechstange herumlaufe. 

 

„Die Anklage stützt sich im Wesentlichen nur auf die über den EncroChat-Dienst geführte Kommunikation des Angeschuldigten. Diese unterliegt jedoch einem Verwertungsverbot.“ 

„Die bloße Verwendung eines Krypto-Handys – auch eines solchen mit weit überdurchschnittlichen hohem Sicherheitsstandard – lässt nicht nur keinen Schluss auf ein seiner Art nach und in zeitlicher Hinsicht zumindest in groben Zügen umrissenes strafbares Verhalten zu; sie trägt für sich gesehen nicht einmal den allgemeinen Schluss auf irgendeine Straftat.“ 

 

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Die begrüßenswerte und den Rechtsstaat stärkende Entscheidung des Landgerichts Berlin kam überraschend. Zuvor haben mehrere Oberlandesgerichte in ähnlichen Verfahren die Verwertung der EncroChat-Überwachung ausdrücklich bejaht. 

Die Berliner Staatsanwaltschaft will die Entscheidung nicht hinnehmen und kündigte bereits Rechtsmittel an. 

 

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